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   VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811   

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VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811 (https://dejure.org/2014,6690)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811 (https://dejure.org/2014,6690)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - AN 4 K 13.00811 (https://dejure.org/2014,6690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung; Störerauswahl; Ermessensbetätigung; Verhältnismäßigkeit; Kohärenz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Juni 2013 (8 C 10.12, 8 C 12.12 und 8 C 17.12) die Rechtswidrigkeit, insbesondere Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen festgestellt.

    Bezüglich der Regelung im Glücksspielstaatsvertrag 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des früheren Sportwettenmonopols im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die dort bis November 2012 (wegen des erst rückwirkenden Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags) geltenden Regelungen zum Sportwettenmonopol wegen der systematisch zum Glücksspiel anreizenden Werbung des Monopolträgers nicht den unionsrechtlichen Kohärenzanforderungen genügten (BVerwG, U.v. 20.6.2013, 8 C 10.12; 8 C 12.12; 8 C 17.12).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Juni 2013 (8 C 10.12, 8 C 12.12 und 8 C 17.12) die Rechtswidrigkeit, insbesondere Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen festgestellt.

    Bezüglich der Regelung im Glücksspielstaatsvertrag 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des früheren Sportwettenmonopols im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die dort bis November 2012 (wegen des erst rückwirkenden Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags) geltenden Regelungen zum Sportwettenmonopol wegen der systematisch zum Glücksspiel anreizenden Werbung des Monopolträgers nicht den unionsrechtlichen Kohärenzanforderungen genügten (BVerwG, U.v. 20.6.2013, 8 C 10.12; 8 C 12.12; 8 C 17.12).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 12.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Weiter habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Juni 2013 (8 C 10.12, 8 C 12.12 und 8 C 17.12) die Rechtswidrigkeit, insbesondere Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Untersagungsverfügungen festgestellt.

    Bezüglich der Regelung im Glücksspielstaatsvertrag 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des früheren Sportwettenmonopols im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die dort bis November 2012 (wegen des erst rückwirkenden Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags) geltenden Regelungen zum Sportwettenmonopol wegen der systematisch zum Glücksspiel anreizenden Werbung des Monopolträgers nicht den unionsrechtlichen Kohärenzanforderungen genügten (BVerwG, U.v. 20.6.2013, 8 C 10.12; 8 C 12.12; 8 C 17.12).

  • VGH Bayern, 01.04.2011 - 10 CS 10.2180

    Glücksspielrechtliches Internetverbot gilt unabhängig von der Wirksamkeit des

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Die Beschwerde gegen diesen Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. April 2011 (10 CS 10.2180) zurückgewiesen.

    Ob dabei die Klägerin unmittelbare Mitveranstalterin des verbotenen Glücksspiels ist oder dies mittels anderer Konzerngesellschaften veranstaltet oder veranstalten lässt, ist dabei nicht entscheidungserheblich, weil es grundsätzlich zulässig ist, eine Untersagungsverfügung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV auch an den sogenannten Zweckveranlasser neben dem Handlungsstörer oder an einen Handlungsstörer neben einem anderen Handlungsstörer zu richten (BayVGH v. 1.4.2011, 10 CS 10.2180).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Wenn dies für das vorliegende Verfahren allein entscheidungserheblich gewesen wäre, hätte die Kammer eine Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2013 (I ZR 171/10) in Erwägung gezogen, um die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage abzuwarten.
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Einzubeziehen sind bei der Feststellung des objektiven Erklärungswertes alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände, insbesondere auch die Begründung der Verwaltungsaktes (zum Vorstehenden BVerwG, U.v. 16.10.2013, 8 C 21.12).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine ursprüngliche Rechtsprechung, nach der der Erlaubnisvorbehalt eine vollständige Untersagung nur bei fehlender Erlaubnisfähigkeit rechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011, 8 C 2.10), inzwischen dahingehend korrigiert, dass die vollständige Untersagung nur dann rechtswidrig wäre, wenn die Erlaubnisfähigkeit offenkundig wäre (BVerwG, U.v. 16.5.2013, 8 C 40.12).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine ursprüngliche Rechtsprechung, nach der der Erlaubnisvorbehalt eine vollständige Untersagung nur bei fehlender Erlaubnisfähigkeit rechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011, 8 C 2.10), inzwischen dahingehend korrigiert, dass die vollständige Untersagung nur dann rechtswidrig wäre, wenn die Erlaubnisfähigkeit offenkundig wäre (BVerwG, U.v. 16.5.2013, 8 C 40.12).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 15.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Hinsichtlich der Möglichkeit einer Erlaubniserteilung für die Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 4 Abs. 5 GlüStV n.F. werde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (8 C 15.12) hingewiesen, wonach eine Untersagung zur Gefahrenabwehr erforderlich bleibe, solange nicht offensichtlich sei, dass materielle Legalität vorliege oder jedenfalls mit Nebenbestimmungen gesichert werden könne.
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Auszug aus VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
    Da die Situation in Bayern vergleichbar ist, wie sich etwa aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2012 (10 BV 09.2259), aber auch daraus, dass die vom Deutschen Lotto- und Totoblock koordinierte Werbung Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war, es sich also nicht speziell auf die Werbung des Monopolträgers in Nordrhein-Westfalen bezog, ergibt, können die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in der zitierten Entscheidung auch auf die Situation in Bayern angewandt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10

    Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 1 S 44.12

    Beschwerde; sofort vollziehbare Untersagungsverfügung; Glücksspielveranstalter

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670

    Untersagungsanordnung an die Muttergesellschaft neben der Tochtergesellschaft;

  • VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15

    Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012)

    Der Senat geht bei der Untersagung öffentlichen Glücksspiels in Anlehnung an Ziff. 54.1 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 ("Gewerbeerlaubnis, Gaststättenkonzession") in Übereinstimmung mit der Wertfestsetzung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. September 2015 - 6 S 1426/14 - juris Rn. 47; OVG Saarlouis, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 - juris; anders, wenngleich ohne Begr.: VG Ansbach, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 28. Januar 2014 - AN 4 K 13.00811 - juris Rn. 58; OVG Saarlouis, Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 165, bzgl. Lotterievermittlung im Internet) jedenfalls im Regelfall von einem Wert in der Hauptsache von 15.000 Euro aus, der im vorläufigen Rechtschutzverfahren entsprechend der Empfehlung in Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs auf die Hälfte (7.500 Euro) zu reduzieren wäre.
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